Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge und Platzmieten
1.) Aufnahmegebühren (nur für aktive Mitglieder
Erwachsene | 100 € |
Kinder/Jugendliche (am 1.1. unter 18 Jahren), Studenten, Azubis, FSJler, Bund: | 50 € |
Ehepaar, Familienhöchstsatz (Elternpaar mit im Haushalt lebenden Kindern): | 100 € |
2.) Mitgliedsbeiträge
Aktive Mitglieder:
Erwachsene | Teil I Beitrag | 250 € |
Teil II Ausgleichsbetrag Arbeitseinsätze | 60 € | |
Beitrag gesamt | 310 € |
Jugendliche | Teil I Beitrag | 140 € |
(ab dem 14. Lebensjahr) | Teil II Ausgleichsbetrag Arbeitseinsätze | 60 € |
Beitrag gesamt | 200 € |
Kinder (am 1.1. unter 14 Jahren):
Schüler (ab dem 19. Lebensjahr), | Teil I Beitrag | 170 € |
Studenten Azubis, FSJler, Bund: | Teil II Ausgleichsbetrag Arbeitseinsätze | 60 € |
Beitrag gesamt | 230 € |
Elternpaar als Vollmitglieder | Teil I Beitrag | 500 € |
mit im Haushalt lebenden | Teil II Ausgleichsbetrag Arbeitseinsätze | 120 € |
Kindern (am 1.1. unter 14 Jahren): | Beitrag gesamt | 620 € |
Elternpaar als Vollmitglieder | Teil I Beitrag | 500 € |
mit im Haushalt lebenden | Teil II Ausgleichsbetrag Arbeitseinsätze | 120 € |
Kindern (ab dem 14. Lebensjahr) | Teil III je Kind | 60 € |
Ausgleichsbetrag Arbeitseinsätze Beitrag gesamt | ist zu berechnen |
Passive Mitglieder: | 30 € |
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und ist auch ohne Zahlungsaufforderung bis spätestens 31. März des laufenden Jahres auf das u.a. Konto einzuzahlen.
Die Rückzahlung des durch Arbeitsstunden abgeleisteten Ausgleichsbeitrages erfolgt
a: im Januar des Folgejahres durch den Verein oder
b: auf Antrag des Mitgliedes im laufenden Jahr (nur nach vollständiger Leistung der Arbeitsstunden).
Eine eigenständige Verrechnung mit dem folgenden Beitragsjahr ist nicht möglich.
Der Ausgleichsbetrag wird für nicht geleistete Arbeitsstunden nicht zurückgezahlt!
3.) Arbeitseinsätze:
Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2006, 2012, 2016 und 2020:
Auf Grundlage der o.g. Beschlüsse sind mindestens 6 Arbeitsstunden pro Jahr von allen aktiven Mitgliedern ab dem 14. Lebensjahr zu leisten:
‐ anlässlich der Arbeitseinsätze im Frühjahr und Herbst
‐ bei Bedarf im Laufe des Jahres ‐ im Rahmen einer Patenschaft über einen Tennisplatz oder
‐ durch aktive Vorstandstätigkeit, Kassenprüfertätigkeit, etc. im TCF und
‐ durch Sponsoring von mindestens 300,- € pro Jahr.
4.) Platzmiete für Nicht-Mitglieder
Gast mit Mitglied: | 15 € für maximal 2 Stunden* |
Gäste ohne Mitglied: | 20 € pro Platz und Stunde |
Kinder/Jugendliche (am 01.01. unter 18 Jahren) und Schüler/Studenten mit Mitglied: | 10 € für maximal 2 Stunden* |
Kinder/Jugendliche/Schüler/Studenten ohne Mitglied: | 15 € pro Platz und Stunde |
Regelungen für Gastspieler finden sich in der „Spiel‐, Platz‐ und Hausordnung“.