Spiel-, Platz- und Hausordnung
Der Tennisclub pflegt und fördert den Tennissport und soll allen Mitgliedern und Gästen Entspannung und Erholung bieten. Das erfordert in besonderem Maß gegenseitig Rücksicht zu nehmen und diese Ordnung zu beachten.
In allen Fällen, die durch die Spiel-, Platz- und Hausordnung nicht geregelt sind, wird erwartet, dass jedes Mitglied und jeder Gast sich so verhält, wie es der sportliche Anstand, unter besonderer Beachtung der Gleichberechtigung aller Mitglieder, vorschreibt.
Der Vorstand und von ihm beauftragte Personen üben das Hausrecht aus und sind Mitgliedern und Gästen gegenüber insoweit weisungsberechtigt. Verstöße gegen die Spiel-, Platz- und Hausordnung können durch den Vorstand mit Platzsperren oder weiteren Maßnahmen, wie z.B. Schadensersatz, geahndet werden.
Aus versicherungstechnischen Gründen ist der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren auf der Anlage nur in Anwesenheit mindestens eines Erwachsenen gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.
1. Spielberechtigung und allgemeiner Spielbetrieb
Spielberechtigt sind alle Mitglieder und Gäste, die ihren Mitgliedsbeitrag bzw. das Gastgeld entrichtet haben.
Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, darf auf allen Plätzen gespielt werden.
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Vorstand oder eine von ihm bevollmächtigte Person.
Der Platz ist pünktlich zur vollen Stunde abgezogen zu übergeben. Wenn für die folgende Stunde niemand reserviert hat, darf weitergespielt werden.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben werktags von 14-17 Uhr Vorrang. Nach 17 Uhr darf auf höchstens einem Platz der Plätze 1-6 Jugendtraining stattfinden. Nur auf Platz 7 dürfen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre nach 17 Uhr gleichberechtigt mit Erwachsenen spielen.
Spielstarke Jugendliche bis 18 Jahre (Leistungsträger in TCF-Mannschaften) dürfen, nach Rücksprache mit dem Vorstand, nach 17 Uhr auf allen Plätzen zu Trainingszwecken mit Erwachsenen spielen.
2. Platzreservierungen
Die Platzreservierung erfolgt über eTennis. Eine Platzreservierung ist grundsätzlich erforderlich.
Sie erlischt, wenn zehn Minuten nach dem vorgesehenen Spielbeginn nicht beide Spieler anwesend sind.
Für Mannschaften (während der Punktspielzeit) und Übungsleiter werden Trainingszeiten sowie für Verbandsspiele und andere Veranstaltungen reserviert.
3. Wettspielbetrieb
Punktspiele sowie vom Vorstand genehmigte sonstige Turniere haben Vorrang. Turniere müssen durch den Vorstand genehmigt werden.
4. Tenniskleidung
Auf den Plätzen darf nur mit Tennisschuhen gespielt werden, die platzschonend sind, eine weiche Sohle ohne Absatz, Noppen oder Stollen haben. Neben weißer Kleidung im traditionellen Stil ist auch farbige Spielkleidung zugelassen.
5. Platzpflege
Wir appellieren bei der Platzpflege an die Vernunft eines jeden Mitglieds und Gastspielers! Vor dem Tennisspiel ist der Platz bei Bedarf gründlich zu wässern.
Entstandene Löcher sind während des Spiels sofort durch Zutreten zu beseitigen. Bei hohen Temperaturen muss zusätzlich gewässert werden.
Nach dem Spiel ist der Platz grundsätzlich bis zum Rand umlaufend abzuziehen (zur Verhinderung von Moosbildung). Unebenheiten sind vorher mit dem Scharrierholz zu beseitigen. Bei sehr trockenem Platz sollte zur Staubminderung gewässert werden (dieses „Anfeuchten“ ersetzt jedoch nicht das gründliche Wässern vor dem Spiel).
6. Gastspieler
Gastspieler müssen sich über eTennis zu einer Reservierung anmelden. Das Gastgeld ist vor Spielbeginn im Clubhaus zu bezahlen oder nach der Reservierung unverzüglich zu überweisen. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vorstand Sanktionen (z. B. Spielverbot) vor.
7. Sonstiges
Rauchen ist im Clubhaus nicht gestattet.
Wenn möglich, sollte auf das Mitbringen von Hunden verzichtet werden. Wenn doch, sind sie an der kurzen Leine zu halten, damit keine Personen auf der Anlage belästigt werden.
Fahrräder sind ausschließlich an den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen.
Das Telefonieren mit Mobiltelefonen sollte auf den Plätzen auf ein notwendiges Maß reduziert werden.
Bei gegebener Bewirtschaftung der Kantine ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen im Clubraum nicht gestattet.
Benutzte vereinseigene Gläser, Geschirr und Besteck müssen selbstständig in die Küche des Clubhauses zurückgebracht und ggf. gereinigt werden.
Bei der Nutzung von Garderobe und Clubhaus ist jeder dazu aufgefordert, den aus den Schuhen herausgefallenen Sand mit Besen, Handfeger oder Kehrschaufel zu beseitigen.
Außerdem ist darauf zu achten, dass alle Tore, die von den Plätzen nach außen führen, nach dem Öffnen wieder abgeschlossen werden.
Das letzte Vereinsmitglied, das die Anlage verlässt, hat das Clubhaus und das Eingangstor zu verschließen.
Gez. DER VORSTAND des TCF FFO e.V.
Januar 2026

