Beiträge & Gebühren
Tennisclub Frankfurt (Oder) e.V.
Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträge und Platzmieten
1. Beitragsordnung
1.1 Aufnahmegebühren (nur für aktive Mitglieder)
100 € 50 € 100 €
Erwachsene: Kinder/Jugendliche (am 1.1. unter 18 Jahren), Studenten, Azubis, FSJler, Bund: Familienhöchstsatz (Elternpaar mit im Haushalt lebenden Kindern):
1.2 Mitgliedsbeiträge
Aktive Mitglieder:
Erwachsene: | Teil I Beitrag | 250 € |
Teil II Ausgleichsbetrag Arbeitseinsätze | 60 € | |
Beitrag gesamt | 310 € | |
Jugendliche | Teil I Beitrag | 140 € |
(ab dem 14. Lebensjahr): | Teil II Ausgleichsbetrag Arbeitseinsätze | 60 € |
Beitrag gesamt | 200 € | |
Kinder (am 1.1. unter 14 Jahren): | 140 € | |
Schüler (ab dem 19. Lebensjahr), | Teil I Beitrag | 170 € |
Studenten Azubis, FSJler, Bund: | Teil II Ausgleichsbetrag Arbeitseinsätze | 60 € |
Beitrag gesamt | 230 € | |
Elternpaar als Vollmitglieder | Teil I Beitrag | 500 € |
mit im Haushalt lebenden | Teil II Ausgleichsbetrag Arbeitseinsätze | 120 € |
Kindern (am 1.1. unter 14 Jahren): | Beitrag gesamt | 620 € |
Elternpaar als Vollmitglieder | Teil I Beitrag | 500 € |
mit im Haushalt lebenden | Teil II Ausgleichsbetrag Arbeitseinsätze | 120 € |
Kindern (ab dem 14. Lebensjahr) | Teil III je Kind | 60 € |
Ausgleichsbetrag Arbeitseinsätze Beitrag gesamt | ist zu berechnen | |
|
30 €
Passive Mitglieder:
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und ist auch ohne Zahlungsaufforderung bis spätestens 31. März des laufenden Jahres auf das u.a. Konto einzuzahlen.
Die Rückzahlung des durch Arbeitsstunden abgeleisteten Ausgleichsbeitrages erfolgt a: Im Januar des Folgejahres durch den Verein oder b: Auf Antrag des Mitgliedes im laufenden Jahr (nur nach vollständiger Leistung der Arbeitsstunden)
Eine eigenständige Verrechnung mit dem folgenden Beitragsjahr ist nicht möglich.
Der Ausgleichsbetrag wird für nichtgeleistete Arbeitsstunden nicht zurückgezahlt!
2. Arbeitseinsätze:
Beschlüsse der Mitgliederversammlung 2006, 2012, 2016 und 2020: Auf Grundlage der o.g. Beschlüsse sind mindestens 6 Arbeitsstunden pro Jahr von allen aktiven Mitgliedern ab dem 14. Lebensjahr zu leisten: ‐ anlässlich der Arbeitseinsätze im Frühjahr und Herbst ‐ bei Bedarf im Laufe des Jahres oder ‐ durch aktive Vorstandstätigkeit, Kassenprüfertätigkeit, etc. im TCF und durch Sponsoring von mindestens 300,- € pro Jahr.
3. Gebührenordnung
3.1 Platzmieten
3.1.1 Platzmiete für passive Mitglieder
Passive Mitglieder können für bis zu 5x im Jahr einen Platz für 10,00 pro Stunde/Platz mieten. Darüber hinaus beträgt die Platzmiete 15,00€/Stunde/Platz.
3.1.2 Platzmiete für Nicht-Mitglieder
Gast mit Mitglied: 10 € pro Stunde Gäste ohne Mitglied: 15 € pro Stunde Schüler/Studenten: mit Ausweis jeweils die Hälfte Regelungen für Gastspieler finden sich in der „Spiel‐, Platz‐ und Hausordnung“.
3.2 Schrankmieten
Vereinsmitglieder können für eine Jahresgebühr von 20,00€ einen Umkleideschrank mieten. Die Anzahl der verfügbaren Schränke ist begrenzt.
3.3 Schlüsselpfand
Erwachsene Vereinsmitglieder können einen Schlüssel für das Vereinsheim gegen eine Gebühr von 15,00€ erwerben. Bei Beendigung der Mitglied- schaft ist der Schlüssel als Eigentum des TCF zurückzugeben. Die Rücker- stattung der Pfandzahlung erfolgt auf Antrag.
Bankverbindung: TC Frankfurt (Oder) e.V.
Sparkasse Oder‐Spree IBAN: DE04 1705 5050 3135 0944 47 BIC: WELADED1LOS