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Jugendordnung

Teil 1 Sommersaison

Ziel: Die Jahresbeiträge der Kinder und Jugendlichen (und etwaige Zuschüsse, Spenden etc.) sollen deren Kosten decken. Der Deckungsbeitrag für den Erhalt und Ausbau der Anlage wird also überwiegend durch die Beiträge der Erwachsenen finanziert.

Aus versicherungstechnischen Gründen ist der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen auf der Anlage ohne Anwesenheit eines Erwachsenen nicht gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.


1) Gruppentraining

Für Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ist eine Grundbetreuung unter Anleitung eines erfahrenen Tennisspielers/Übungsleiters vorgesehen, d.h. 1 x pro Woche kostenfreies Training in einer kleinen Gruppe (max. 4 Teilnehmer) mit einem Übungsleiter, sofern diese ausreichend zur Verfügung stehen. In den Schulferien findet keine Grundbetreuung statt.

Dieses Training umfasst 45 Minuten reine Spielzeit. Die Kinder/Jugendlichen sind verpflichtet, danach den Platz abzuziehen und je nach Wetterlage, die Plätze vor, während und nach dem Training zu bewässern.

Die Übungsleiter müssen die Trainingszeiten (Datum und Uhrzeit) und die Namen der teilnehmenden Kinder/Jugendlichen regelmäßig dem Vorstand auflisten.

Zusätzliches Training ist individuell privat in der Tennisschule möglich. In Trainingsgruppen zahlen die Eltern pauschal für ihr Kind/Jugendlichen (vereinbartes Trainerhonorar geteilt durch die Anzahl der eingeteilten Kinder/Jugendlichen– wer nicht zum Training kommt, zahlt trotzdem seinen Anteil). Beim Einzeltraining zahlen die Eltern das vereinbarte Trainerhonorar für ihr Kind/Jugendlichen. Die Trainer organisieren die Bezahlung.

Für Leistungsträger kann der Vorstand zusätzliche Regelungen treffen. 


2) Punktspiele

Jährliche Meldung der Jugendmannschaften erfolgt durch den Vorstand.

Pro Mannschaft muss ein Mannschaftsführer (Erwachsener) gewählt/benannt werden. Dieser ist für die Organisation der jeweiligen Punktspiele verantwortlich.

Fahrtkosten: Tragen die Eltern der für diesen Spieltag eingeteilten Jugendlichen.

Essen bei Heimspielen:  Der Verein beteiligt sich bis zu einer Höhe von 7,00 € pro Spieler(in) der Heim- und der Gastmannschaft. Darüber hinaus gehende Kosten sind von den Mannschaften selbst zu tragen.

Bälle bei Heimspielen: Werden Punktspielbälle vom Verein gestellt und müssen unmittelbar nach dem Einzel und dem Doppel an den Mannschaftsführer zurückgegeben werden. Diese gehen hinterher ins Kinder-/Jugendtraining oder werden für Vereinsturniere genutzt (Info darüber vom Vorstand an den Mannschaftsführer).

Strafen: Wenn durch einen Spieler schuldhaft Strafen (z.B. Nichterscheinen zum Punktspiel) verursacht werden, behält der Vorstand sich vor, die Strafen (Kosten) von dem betreffenden Spieler und dessen Eltern einzufordern oder andere Sanktionen zu verhängen (z.B. keine Aufstellung beim nächsten Spiel, Spielverbot).

Der Jugendwart sowie der Sportwart sind zu informieren über Termine, Terminänderungen, Platzbelegungen.


3) Startgelder

Der TCF kann nach schriftlichem Antrag der Eltern Startgeld für die Regionalmeisterschaften oder Verbandsmeisterschaften erstatten. Die Erstattung beträgt beim Erreichen vom:   

Finale: 100%

Halbfinale: 50% des Startgeldes.


4) Spielen untereinander / Schließsystem

Es sollte angestrebt werden, dass sich die Kinder und Jugendlichen untereinander zum Spielen selbstständig verabreden (außerhalb der Trainingszeiten und trainingsgruppenübergreifend – also auch Ältere mit Jüngeren), dies ist nur möglich, wenn sich volljährige Mitglieder oder Eltern auf der Anlage befinden.

Kinder und Jugendliche haben werktags von 14 bis 17 Uhr auf den Plätzen 3 bis 7 Vorrang. Nach 17 Uhr darf auf höchstens einem Platz der Plätze 1-7 Jugendtraining stattfinden. Nur auf Platz 7 dürfen Kinder und Jugendliche nach 17 Uhr, gleichberechtigt mit Erwachsenen, frei spielen. Spielstarke Jugendliche (Leistungsträger s. Pkt. 1) dürfen nach 17 Uhr auf allen Plätzen zu Trainingszwecken mit Erwachsenen spielen (nach Rücksprache mit dem Jugendwart – s. Spiel- und Platzordnung). 

Die Reservierung von Plätzen für Jugendliche ab 14 Jahre (in Bezug zu 1. Absatz) für die vorab aufgeführten Zwecke erfolgt über das Portal von eTennis (Zugangsdaten werden dafür vom Vorstand ausgegeben).


5) Einbeziehung der Jugendlichen in die Vereinsarbeit

Es wird erwartet, dass sich die Jugendlichen im Verein engagieren (z.B. Teilnahme an Arbeitseinsätzen, Übernahme kleinerer Aufgaben nach Absprache mit dem Vorstand im Laufe der Saison).


6) Probetraining/›Schnuppern‹

Schnuppern dient zur Gewinnung von Mitgliedern. Teilnehmer/Interessenten können bis zu 2 Übungsstunden kostenfrei erhalten. 


7) Jugendversammlung, Jugendsprecher

Einmal jährlich lädt der Vorstand zu einer Eltern- und Jugendversammlung ein. Dort kann ein Jugendsprecher gewählt werden. (Amtszeit zwei Jahre).


Teil 2 Wintersaison

6) Schnuppertraining 

Die Hallenkosten trägt der Teilnehmer/Interessent.

8) Gruppentraining gemäß Pkt. 1

Grundbetreuung im Winter ist für Kinder/Jugendliche nur kostenfrei möglich, wenn die Stadt kostenfreie Hallenzeiten zur Verfügung stellt und Übungsleiter sich für diese Aufgabe bereitfinden. Das Training findet dann zum Teil in größeren Gruppen statt. 

In den Schulferien findet keine Grundbetreuung statt.

Gruppentraining in der Traglufthalle

Da für die kommerziell (nicht vom Verein) betriebene Traglufthalle Nutzungsgebühren erhoben werden, müssen diese von den am Training im Rahmen der Grundbetreuung teilnehmenden Kindern/Jugendlichen anteilig übernommen werden.

z.B.: Die Hallenstunde kostet 18,- €/Stunde*: bei zwei Teilnehmern am Gruppentraining trägt jeder einen Anteil von 9,- €. Dieser ist unmittelbar nach dem Training an den Trainer gegen Quittung zu entrichten. Bei drei Teilnehmern sind es dann 6,- € und bei vier 4,50 €.  

* Die jeweils gültigen Preise des Hallenbetreibers teilt der Vorstand den Kindern und Jugendlichen zum Ende der Sommersaison mit.


Frankfurt (Oder), im Mai 2024.

Der Vorstand


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