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Spiel-, Platz- und Haus­ordnung

Der Club pflegt und fördert den Tennissport und soll allen Mitgliedern und Gästen Entspannung und Erholung bieten. Das erfordert, in besonderem Maße gegenseitig Rücksicht zu nehmen und diese Ordnung zu beachten. Der Vorstand und von ihm beauftragte Personen üben das Hausrecht aus und sind Mitgliedern und Gästen gegenüber insoweit weisungsberechtigt. Wer diese Ordnung schuldhaft verletzt, hat etwaige Schäden zu ersetzen.
Aus versicherungstechnischen Gründen ist der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen auf der Anlage nur in Anwesenheit mindestens eines Erwachsenen gestattet. Eltern haften für ihre Kinder.


1) Spielberechtigung und allgemeiner Spielbetrieb

Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder und Gäste, die ihren Mitgliedsbeitrag bzw. das Gastgeld entrichtet haben.
Wenn nachfolgend nicht anders geregelt, kann auf allen Plätzen gespielt werden. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Vorstand oder eine vom Vorstand bevollmächtigte Person.
Der Platz ist pünktlich zur vollen Stunde abgezogen zu übergeben. Wenn sich für die folgende Stunde niemand eingeschlossen hat, darf weitergespielt werden. Kinder und Jugendliche haben werktags von 14 bis 17 Uhr Vorrang. Nach 17 Uhr darf auf höchstens einem Platz der Plätze 1- 6 Jugendtraining stattfinden. Nur auf Platz 7 dürfen Kinder und Jugendliche nach 17 Uhr gleichberechtigt mit Erwachsenen spielen.
Spielstarke Jugendliche (Leistungsträger in TCF-Mannschaften) dürfen nach 17 Uhr auf allen Plätzen zu Trainingszwecken mit Erwachsenen spielen (nach Rücksprache mit dem Vorstand).


2) Platzreservierungen

Die Platzreservierung erfolgt mittels eTennis. Eine Platzreservierung muss generell erfolgen.
Die Reservierung erlischt, wenn 10 Minuten nach dem vorgesehenen Spielbeginn nicht beide Spieler anwesend sind.
Für Mannschaften und Übungsleiter sind bestimmte Trainingszeiten während der Punktspielzeit reserviert.


3) Wettspielbetrieb

Punktspiele sowie vom Vorstand genehmigte sonstige Turniere haben Vorrang. Turniere müssen durch den Vorstand genehmigt werden.


4) Tenniskleidung

Auf den Plätzen darf nur mit Tennisschuhen (platzschonend, mit weicher Sohle ohne Absatz, Noppen oder Stollen) gespielt werden. Neben traditionell weißer Tenniskleidung ist farbige Sportbekleidung zugelassen.


5) Platzpflege

Besonders bei der Platzpflege appellieren wir an die Vernunft jedes Vereinsmitgliedes und Gastes!
Vor dem Tennisspiel ist der Platz bei Bedarf gründlich zu wässern. Während des Spiels sind etwa entstandene Löcher sofort zu beseitigen (›zuzutreten‹), bei hohen Temperaturen ist zusätzlich während des Trainings zu wässern.
Nach dem Spiel ist der Platz grundsätzlich abzuziehen. Falls der Platz sehr trocken ist, sollte gewässert werden, damit es nicht zu stark staubt (dieses ›Anfeuchten‹ ersetzt nicht das gründliche Wässern vor dem Spiel).


6) Gäste

Gäste müssen sich vor Spielbeginn im Clubhaus anmelden. Die vorherige Reservierung erfolgt über eTennis.
Das Gastgeld ist sofort im Clubhaus zu bezahlen. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Vorstand vor, Sanktionen zu verhängen (z.B. Spielverbot).


7) Sonstiges

Rauchen ist im Clubhaus und in den Nebengebäuden nicht gestattet.
Auf das Mitbringen von Hunden sollte möglichst verzichtet werden. Jedenfalls sind sie an einer kurzen Leine zu halten.
Das Telefonieren mit Mobiltelefonen soll auf ein notwendiges Maß reduziert werden. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist auf den Tennisplätzen nicht gestattet. Vereinseigene Gläser, Geschirr und Besteck, die auf den Tennisplatz, Spielplatz etc. mitgenommen worden sind, müssen nach Benutzung ins Clubhaus zurückgebracht werden.
Garderoben: Die Tennisspieler werden gebeten, die aus den eigenen Schuhen herausgefallene Asche mit Handfeger und Kehrblech aufzufegen.
Das letzte Vereinsmitglied hat beim Verlassen der Anlage das Vereinsheim und das Eingangstor abzuschließen.
Es ist darauf zu achten, dass auch alle Türen auf den Plätzen, die nach außen führen, abgeschlossen sind.

 

Frankfurt (Oder), im Mai 2020

Der Vorstand

 

 Platzordnung